Ich habe dem RIVM eine E-Mail mit der Frage geschickt, wie es bei Todesfällen funktioniert, den Status „Geimpft/Nichtgeimpft“ zu verfolgen. Es handelt sich um die schwerwiegendste Nebenwirkung einer bedingt zugelassenen Injektion. Unter diesen Umständen ist eine strenge Überwachung seitens des Herstellers erforderlich. Auch der Nachweis einer verringerten oder unveränderten Sterblichkeit nach der Impfung anhand ordnungsgemäß erhobener Zahlen bietet eine hervorragende Möglichkeit, die Sicherheit der Impfungen zu unterstreichen. Davon höre ich jedoch nichts, es hätte sich bereits abzeichnen müssen, ebenso wie die Reduzierung der Krankenhaus- und Intensiveinweisungen. Was ist so anders an der Verfolgung von Sterbedaten? Unten ist meine E-Mail mit der Frage und darunter die Antwort von rivm. Sie haben wirklich einfach keine Ahnung.
Verwant: mensen houden tot twee weken na vaccinatie de status "ongevaccineerd" als ze besmet raken of in het ziekenhuis komen. Dan tellen ze dus niet mee als gevaccineerden. Maar geldt dat ook voor andere, niet-Covid patiënten die iets ernstigs is overkomen, zijn die ook "ongevaccineerd" want binnen twee weken overleden of tia of hersenbloeding? En hoe maken ze dat onderscheid dan eigenlijk, waar wordt dat bijgehouden? Hoe ziet het protocol eruit voor ziekenhuizen en zorginstellingen?
Van: Anton Theunissen
Gesendet: Montag, 20. September 2021, 11:53 Uhr
Bei: Servicepostfach Corona Dashboard <DienstpostbusCoronaDashboard@minvws.nl>
Thema: Status "Ongevaccineerd" bij besmetting en overlijden
Sehr geehrter RIVM-Mitarbeiter,
Hoffentlich können Sie mich beruhigen. Ich mache mir Sorgen über Folgendes.
Nach einer Impfung benötigt das Immunsystem einige Zeit, um eine vollständige Reaktion zu entwickeln. Bei nachgewiesenen Infektionen gilt der Status „ungeimpft“ daher bis einige Wochen nach dem Impfdatum (ich glaube zwei Wochen).
Frage 1) Ich würde gerne wissen, ob dieser Status „ungeimpft“ beispielsweise bei der Registrierung von Todesfällen beibehalten wird. Sollte es sich bei der Todesursache wirklich um Covid-19 handeln, ist das natürlich berechtigt, schließlich konnte das Immunsystem innerhalb dieser zwei Wochen noch nicht reagieren.
Wenn es jedoch Komorbiditäten oder sogar „Ko-Mortalitäten“ gibt, ändert sich die Sache. Der Status „Ungeimpft“ könnte dann eine korrekte Datenerhebung verhindern, da bei der Analyse der Daten keine Zusammenhänge mit der Impfung gefunden werden. Dieser Status ist daher von entscheidender Bedeutung. Können Sie mich auf eine offizielle Dokumentation verweisen, die das Verfahren dafür beschreibt?
Frage 2) Gibt es eine Garantie dafür, dass dieser Status nicht versehentlich (vielleicht automatisch) auf Todesfälle angewendet wird? Gibt es für diese Anmeldungen ein Überprüfungs- bzw. Kontrollsystem, sodass der Status von Patienten oder verstorbenen Personen mit Nebenwirkungen, die innerhalb von zwei Wochen nach der Impfung auftreten, von „ungeimpft“ auf „geimpft“ geändert wird, wenn das Impfdatum weniger als 14 Tage zurückliegt? Können Sie mich diesbezüglich auch auf offizielle Unterlagen verweisen, die das diesbezügliche Vorgehen beschreiben?
Ich freue mich darauf, von Ihnen zu hören.
Aufrichtig
Anton Theunissen.
Van: Servicepostfach Corona Dashboard <DienstpostbusCoronaDashboard@minvws.nl>
Gesendet: Dienstag, 21. September 2021, 17:27 Uhr
Bei: „Anton Theunissen“
Thema: RE: Status "Ongevaccineerd" bij besmetting en overlijden
Lieber Anton,
Vielen Dank für Ihre Nachricht an das Coronadashboard.
Dies wird derzeit nicht verfolgt. Dies hat hauptsächlich mit rechtlichen Fragen und der DSGVO zu tun. Daran arbeiten wir. Wir können keine definitive Antwort darauf geben, wann dies möglich ist, da dies wie erwähnt hauptsächlich davon abhängt, ob es erlaubt und möglich ist (DSGVO).
Wir hoffen, Sie ausreichend informiert zu haben.
Mit freundlichen Grüße,
Team Coronadashboard
Über dem Durchschnitt
Welke "juridische kwesties", daar ben ik wel benieuwd naar maar dit is de inmiddels bekende vaagheid die een complexiteit doet vermoeden die alleen de hogere echalons aankunnen. Dan nog maar eens kijken wat de Autoriteit Persoonsgegevens zoal zegt over AVG.
Es muss für die betroffene Person (d. h. die Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden) fair und transparent sein, wie und warum die personenbezogenen Daten verarbeitet werden.
Niederländische Datenschutzbehörde
Na ja, eigentlich finde ich es überhaupt nicht angemessen, wie mit meinen Daten umgegangen wird, bei einer Krankheit, die sich inzwischen zu einer grippeähnlichen Erkrankung entwickelt hat, vor der sich jeder – wenn er richtig informiert ist – gut schützen kann und für die es hervorragende Behandlungsmöglichkeiten gibt. Warum das passiert, ist also nicht nur unzulässig, sondern auch überhaupt nicht transparent, insbesondere jetzt, wo alle Werte unter den Signalpegeln liegen.
Met het argument "Ja maar de waardes liggen juist beneden de signaalniveaus DANKZIJ dit soort maatregelen" heb je jezelf in een oneindige lus gemanoeuvreerd. Er is dan geen signaalniveau meer te bedenken want het kan altijd erger worden, de staat van alarm is chronisch geworden.
Für besondere Daten wie Gesundheitsdaten gelten besonders strenge Regeln.
Niederländische Datenschutzbehörde
Was ist „besonders streng“ daran, jedes Mal, wenn ich irgendwo eintreten möchte, gleichzeitig mein Gesicht, meinen Ausweis und meinen Gesundheitszustand vorzuzeigen?
Was für ein seltsamer Widerspruch. Das Rivm ist offenbar das einzige, das durch die DSGVO behindert wird. Auf jeden Fall hat die Regierung nichts davon.
Strenge Überwachung?
Pfizer fordert eine strenge Überwachung für die bedingte Zulassung seines Impfstoffs. In Europa mildert die EMA dies ab: Ärzte werden gebeten, vermutete Nebenwirkungen zu melden. Allerdings haben Ärzte keinen „Verdacht“ über die Nebenwirkungen (es sei denn, Sie treffen einen Wappie-Arzt), sie schauen in die Packungsbeilage oder lesen die RIVM-Website: Was sind die Nebenwirkungen und ähnelt das dieser Todesursache?

Wordt de betreffende aandoening of doodsoorzaak in het document in de bijsluiter genoemd, dan kan er een vermoeden rijzen dat het een bijwerking is: het verband in dit specifieke geval is immers nog niet aangetoond en dat wordt extra moeilijk bij mensen die "toch al heel oud zijn". Het is dus feitelijk niet veel meer dan vragen naar de bekende weg: je krijgt alleen meldingen van dingen die je al wist uit de onderzoeken. Pas als er bij Lareb een bepaald type melding spontaan vaker voorkomt dan verwacht, dan wordt er aandacht aan besteed en kan de bijsluiter mogelijk aangepast. Er zou dus altijd gemeld moeten worden bij "aandoening na vaccinatie" en zéker bij "sterfte na vaccinatie".
Ohne eine einheitliche Meldung aller Todesfälle nach der Impfung wird es lange dauern, bis über CBS etwas ans Licht kommt. Seit der Ankündigung der Impfstoffe hat RIVM wenig Interesse an einer konsistenten Datenerfassung oder Berichterstattung gezeigt. Und doch scheinen nun die Daten verfügbar zu sein, um einen Zusammenhang mit der Sterblichkeit festzustellen oder auszuschließen:
Jeder kennt das Datum der letzten Impfung für jeden Niederländer – schließlich weiß das auch die App – und das Sterbedatum für jeden Verstorbenen ist bekannt. Ein Zusammenhang zwischen Impfdatum und Sterbedatum ist nicht schwer festzustellen oder auszuschließen. Dies kann vollständig anonymisiert erfolgen, inklusive Altersangabe. Ideal, um Menschen von der Sicherheit von Impfstoffen zu überzeugen!
Rivm zegt helaas geen idee te hebben van vaccinatiedata bij overleden personen en heeft er kennelijk niet aan gedacht om de monitoring dusdanig in te richten dat zoiets tijdig gesignaleerd kan worden. Laat staan dat ze dat hebben geëist bij aankondiging van de vaccinatiecampagnes, om op die manier in elk geval iets te kunnen monitoren. En nu stuiten ze op "juridische kwesties en AVG"... Ik weet niet wat ik meemaak. Is dit werkelijk altijd al de normale gang van zaken geweest?